Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden kurz “AGB” genannt) regeln die vertraglichen Rechtsbeziehungen der WWTV GmbH & Co. KG zu ihren werbungstreibenden Kunden (im folgenden kurz “Auftraggeber” genannt), besonders die Ausstrahlung von Werbesendungen (nachfolgend auch kurz ” Sendeaufträge” genannt). Für sämtliche Sendeaufträge gelten ausschließlich die AGB sowie die besonderen “Bestimmungen zur Auftragsabwicklung”, die ebenso wie die jeweils gültige Preisliste Bestandteile dieser AGB sind.
2. Vertragsverhältnis
Jede Ausstrahlung einer Werbesendung setzt die schriftliche Erteilung des Sendeauftrages durch den Auftraggeber voraus.
3. Platzierung von Werbespots
Werbespots werden in Werbeinseln untergebracht, die zwischen zwei (redaktionellen) Sendungen liegen oder eine (redaktionelle) Sendung unterbrechen, und haben eine Mindestlänge von 15 Sekunden.
4. Ablehnung von Sendeaufträgen
WWTV ist in der Annahme und Ablehnung eines Sendeauftrages frei. WWTV ist insbesondere nicht verpflichtet, eine Werbesendung vor Bestätigung des Sendeauftrages auf ihre Sendefähigkeit und/oder Zulässigkeit zu überprüfen. WWTV behält sich deswegen vor, die Ausstrahlung von bereits bestätigten Sendeaufträgen aus rechtlichen, sittlichen oder gleich wichtigen Gründen abzulehnen; in solchem Falle sind dem Auftraggeber die Ablehnungsgründe schriftlich bekanntzugeben, und der Auftraggeber hat Anspruch auf Rückzahlung des bereits bezahlten Betrages (Ziff. 5); die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche ist ausgeschlossen.
5. Grundpreis
Der Grundpreis ist die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbesendung wie er sich aus der Preisliste ihrer jeweils gültigen Fassung ergibt.
6. Auftragsabwicklung
Die Sendeaufträge werden nach Maßgabe der “Bestimmungen zur Auftragsabwicklung” zu diesen AGB innerhalb eines Jahres abgewickelt.
7. Haftung
Der Auftraggeber übernimmt die alleinige und uneingeschränkte Haftung sowie strafrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Werbesendung. Der Auftraggeber steht WWTV insbesondere dafür ein, dass die Werbesendung nicht gegen werberechtliche Bestimmungen und/oder Grundsätze verstößt.
8. Schutzrechte/Rechtsübertragung
Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er über sämtliche für die fernsehmäßige Nutzung und Verbreitung der Werbesendung erforderlichen Urheber-/ Leistungsschutzrechte und sonstige bestehendeRechte an den auf den von ihm gestellten Sendeunterlagen verkörperten Werken verfügt (Fernsehnutzungsrecht) und sie auf WWTV übertragen kann.
9. Sendeunterlagen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Ausstrahlung der Werbesendung notwendigen Unterlagen WWTV nach näherer Maßgabe der “Bestimmungen zur Auftragsabwicklung” rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber trägt die Gefahr für etwaige Übermittlungsfehler. Kann eine Werbesendung nicht oder nicht richtig ausgestrahlt werden, weil die Unterlagen, Texte und/oder Sendekopien nicht rechtzeitig, unzureichend oder falsch gekennzeichnet geliefert wurden, erhält WWTV den vollen Vergütungsanspruch (Ziff. 5) für die vereinbarte Sendezeit. Ersatzansprüche anderer Art stehen dem Auftraggeber nicht zu.
10. Sendezeiten
Die Einhaltung der vereinbarten Sendezeiten sowie Wünsche nach Konkurrenzausschluss werden nach Möglichkeit beachtet. Eine Gewährleistung hierfür wird nicht übernommen, dies gilt auch für eine bestimmte Spot-Platzierung oder-Reihenfolge. Fällt eine Werbesendung aus programmtechnischen Gründen oder infolge technischer Störungen aus, so ist WWTV berechtigt, die Werbesendung zu einer vergleichbaren Sendezeit nachzuholen oder gegebenenfalls vorzuverlegen. WWTV wird den Auftraggeber von Änderungen der Sendezeit, sofern es sich nicht um unerhebliche Verschiebungen handelt, unterrichten. Ein Ausstrahlungsnachweis wird nicht als Mitschnitt, sondern als Sendebestätigung geliefert.
11. Mängel
Bei Mängeln, die WWTV zu vertreten hat und die den Zweck der Werbenachricht erheblich beeinträchtigen, ist WWTV verpflichtet, die Werbung zu einer vergleichbaren Sendezeit nachzuholen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
12. Abnahmeverzicht
Verzichtet der Auftraggeber auf eine Abnahme der Werbeproduktion, so erklärt er sich mit Inhalt und Beschaffenheit des Werkes oder Teilen davon als einverstanden. Insofern erkennt der Auftraggeber das Werk als vollendet an.
13. Preisänderungen
Preisänderungen sind jederzeit möglich. Für bereits bestätigte Sendeaufträge gilt das jedoch nur, wenn WWTV sie gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von mindestens einem Monat vor Ausstrahlung der Werbesendung angekündigt hatte; in einem solchen Fall kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, und zwar durch eine bis spätestens 5 Arbeitstage nach Erhalt der Ankündigung über die Preiserhöhung bei WWTV eingehende Erklärung.
14. Nebenabreden/Schriftform
Nebenabreden sind, soweit diese AGB hierzu nichts Gegenteiliges aussagen, zu ihrer Wirksamkeit in einer von beiden Parteien unterzeichneten Urkunde festzuhalten. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenfalls der Schriftform; entsprechendes gilt für die Aufhebung der Schriftform.
15. Gerichtsstand/Sonstiges
Für die vertraglichen Rechtsbeziehungen der Parteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Fassung maßgeblich. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Koblenz.
Bestimmungen zur Auftragsabwicklung
1. Sender
Die Ausstrahlung von Werbesendungen gemäß der Preisliste erfolgt im Rahmen des Fernsehprogramms von WWTV im erreichbaren Sendegebiet.
2. Häufigkeit der Ausstrahlung
Im tagesaktuellen Programm werden 20 Ausstrahlungen (im Repeatprogramm) garantiert.
3. Preise
Die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbesendungen ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Spots, die die im Sendeauftrag beauftragten Zeiten überschreiten, werden nach der effektiven Länge berechnet. Jede angebrochene Sekunde wird als volle Sekunde gerechnet.
4. Rabatte
Die in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführten Rabatte werden auf die Gesamtrechnungssumme gewährt.
5. Zahlungsbedingungen
Sendeaufträge werden im Voraus berechnet; die Rechnungen sind spätestens drei Tage vor der ersten Ausstrahlung ohne Abzug fällig. Bei Teilzahlungsvereinbarungen gilt: 30 Prozent nach Auftragserteilung, 50 Prozent nach abgenommener Produktion, 20 Prozent vor der ersten Ausstrahlung (von der Gesamtrechnungssumme).
6. Sendeunterlagen
Die vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Sendeunterlagen (Motivpläne und Spots) müssen spätestens sieben Tage vor der vorgesehenen Ausstrahlung WWTV vorliegen. Ausnahmen bedürfen der Schriftform. Bei verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung kann keine Gewähr für die ordnungsgemäße Ausstrahlung übernommen werden.
